Anrufer-Bewertung Blog
Wer ruft an und Warum?
Energy2Day – Werbeanrufe trotz Verbot?
Nachdem die EGT schon einmal einen endgültigen Titel gegen Energy2Day erwirkt hatte, standen sich beide Parteien erneut vor Gericht gegenüber. Trotz der Unterlassungserklärung soll Energy2Day weiterhin verbotene Werbeanrufe getätigt haben. Deswegen wurde das Unternehmen jetzt zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 15 000 Euro verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtsgültig ist. Auf anrufer-bewertung ist die Energy2Day GmbH auch kein unbeschriebenes Blatt.
Ich wurde 2 Mal von Energy2Day angerufen und darum gebeten, einen Termin für eine Energieberatung zu vereinbaren.
Solche und andere Kommentare zu Nummern, die angeblich von Energy2Day verwendet werden, haben wir auf anrufer-bewertung zuhauf, aber was steckt dahinter und warum ist scheinbar ein Unterlassungsurteil nicht in der Weise wirksam, wie erhofft?
Zunächst einmal sollte man sich fragen, ob wirklich das Unternehmen dahinter steckt, für das sich die Anrufer ausgeben. Uns wurden unter anderen die 01850180189, 036130265871, 08985274196 und die 036203269981 zu Energy2Day gemeldet. Die Nummern sind nicht auf eine Region lokalisierbar, was die Vermutung nahe legt, dass mit Callcentern gearbeitet wird oder es sich um verschiedene Unternehmen handelt.
Sollte nur ein Unternehmen für diese Anrufe als Verursacher fungieren, dann könnten die Nummern außerdem verändert sein. Bei solchen Nummern kann man nicht zurückrufen, aber dies können wir nicht beurteilen. Das Landgericht Konstanz sieht es als erwiesen an, dass der Stromversorger gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen hat und dies würde sich auch mit den Aussagen von Nutzern auf unserer Seite decken: Bei den jeweiligen Nummern sprechen die Kommentarverfasser von bis zu 10 Anrufen am Tag, bei denen nicht einmal immer etwas gesagt wird. Desweiteren wurde auch geschrieben, dass die Anrufer auflegen sollen, wenn man nach Firmennamen und Herkunft der Nummer fragt. Da uns aber auch andere – nicht zu den genannten Unternehmen passende – Aussagen übermittel wurden und wir ohnehin nicht sagen können, wer genau hinter den Anrufen steckt, sind diese mit Vorsicht zu genießen:
Ein netter Herr wollte mir meine Gewinnspielteilnahme verlängern und dafür meine Kontodaten abfragen. Habe nur leider nie dort mitgemacht und gebe garantiert keine Daten heraus.
Die Hauptfrage bleibt, auch wenn nicht sicher ist, ob diese Nummern dazu gehören, warum augenscheinlich Energy2Day sich von einer Unterlassungsklage nicht abschrecken lässt.
Es wurde schon des Öfteren thematisiert und als Frage in den Raum geworfen, ob die derzeit drohenden Geldstrafen nicht abschreckend genug wirken. Seit dem 9. Oktober 2013 drohen bei Verstößen gegen das UWG Geldbußen von bis zu 300 000 Euro oder 2 Jahre Haft. Für einen normalen Verbraucher klingen 300 000 Euro viel, aber ein Unternehmen, welches gezielt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt, könnte solche Strafen in die Kalkulation miteinbezogen haben. Anhand der Aufrufzahlen zu bestimmten Nummern können wir die Vermutung aufstellen, dass nicht wenige Unternehmen auf diese Art ihre Finanzierung berechnen.
Selbstverständlich steckt nicht hinter jedem Werbeanruf eine verbotene Kaltakquise, aber wenn man wie ein Nutzer, der uns netter Weise seine Erfahrungen als Kommentar übermittelt hat, negative Erlebnisse mit einer Nummer hatte, gerät das Bild ins Wanken:
Ich habe der Firma ein Auskunftsersuchen sowie ein Widerruf für die Speicherung meiner Daten geschickt. Nachdem allerdings der Schriftwechsel mit der Abteilung „Kommunikation und Recht“ ins Leere gelaufen ist, habe ich die Angelegenheit an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht und die Bundesnetzagentur weitergegeben.
Es muss unterschieden werden, ob eine Erlaubnis für Werbung vorliegt und ob das Entziehen dieser die Anrufer stoppt. Liegt eine Erlaubnis vor, so kann man, wenn man keine Werbung mehr erhalten möchte, in den meisten Fällen direkt am Telefon widersprechen. Seriöse Anbieter rufen dann nicht mehr an und streichen die Daten aus ihrer Datenbank. Hat man es aber nicht mit einem seriösen Unternehmen zu tun und ist noch nicht einmal klar, woher die eigenen Daten stammen, wird die Angelegenheit umso schwieriger. Eine Firma, die Werbeanrufe ohne Erlaubnis tätigt, wird auch auf Wunsch diese nicht unterlassen.
Viele nehmen diese Störung zwar nicht so ernst oder recherchieren auf anrufer-bewertung schon bevor sie angerufen werden, welche Nummern derzeit am häufigsten stören, aber andere sehen die potentiellen Gefahren und nicht wenige dürften die Lösung des Problems in der Verschärfung der Gesetze wahrnehmen. Es gibt im Ausland Beispiele, bei denen höhere Geldstrafen abschrecken, aber es gibt auch wiederum Länder, in denen die härtere Bestrafung keine merklichen Erfolge brachte. Für Deutschland kann damit nicht klar formuliert werden, ob oder das die Gesetze zu lasch sind.
In den Kommentaren könnt ihr gerne eure Meinung dazu abgeben und uns damit auch wertvolle Nutzermeinungen übermitteln.
Wir wünschen euch einen schönen Tag,
euer Team von anrufer-bewertung.
Tags: Energy2Day, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Stromberatung, Stromvergleich, UWG
Hallo,Habe von nergy2day GmbH einen Werbeanruf am 04.08.15 erhalten. Da wurde erklärt, dass der Gesetzgeberden Tarif um 2 ct/KWh gegenüber dembisherigen Grundversorger gesenkt hat und ich daraufhin einen Wechsel vornehmen könnte. Am 11.8. habe ich telef. Nach dem Entwurf des Vertrages nachgefragt.Hier wurde mir mitgeteilt,dass wenn keine Vertrag und keine Unterschrift von mir vorliegt nichts weiter zu veranlassen sei.Inzwischwen habe ich Widerspruch gegen den vermeindlichen Vertrag per E-Mail hingeschickt.
Nun kommt die Ablehnung des Widerspruchs, da die 14 Tage Frist überschritten ist.
Gibt es nun noch eine Möglichkeit gegen diese Fa.vorzugehen.(Strafanzeige o.a.)
Für Ihre Unterstützung danke ich mut freudlichem Gruß
gez. Burmeister