Anrufer-Bewertung Blog

Wer ruft an und Warum?

Bundesrat verabschiedet neues „Gesetz gegen unseriöse Ge­schäftspraktiken“

Verbraucher sollen künftig besser vor Betrug durch unerlaubte Werbeanrufe und überteuerte Abmahngebühren geschützt werden

Der deutsche Bundesrat billigt das neue „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“.
Verbraucher haben jetzt einen Grund zum Aufatmen, denn in dem erweiterten Gesetzespaket sind wichtige Neueregelungen und Änderungen verankert, durch die der Bürger in Zukunft noch besser vor Betrug mittels aggressiver Werbeanrufe, unseriöser Anwälte oder überteuerter Abmahngebühren geschützt werden soll.

Das Team von anrufer-bewertung.de fasst die wichtigsten Neuregelungen für sie zusammen
Die gesetzlichen Festlegungen zum Urheberrecht wurden zugunsten des Verbrauchers abgeändert. Bei illegalen Downloads von Bildern oder Musik dürfen die Kosten der ersten Abmahnung künftig den Betrag von 147,65 Euro nicht überschreiten. In den bisherigen Gesetzen zum Urheberrecht war ein solcher Höchstsatz nicht festgelegt, was von zweifelhaften Anwaltskanzleien auch schamlos ausgenutzt wurde: In einigen Fällen sollten Verbraucher mehrere hundert Euro an die betreffenden Kanzleien zahlen. Die innovative Kostendeckelung des neuen Gesetzes verhindert darüber hinaus die sogenannten Massenabmahnungen durch unseriöse Anwälte, welche sich am Geld der Verbraucher bereichern wollen.

Des Weiteren legt das neue Gesetz ganz konkrete „Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen“ fest. Der Verbraucher muss ab jetzt genaues­tens darüber informiert werden, warum er zahlen soll, an wen und auf Basis welchen Ver­trages. Zudem schützt das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ den Bürger auch vor unrechtmäßig verlangten Zinssätzen und überhöhten Anwaltskosten. Zusammen mit den Neuregelungen für das Urheberrecht wird so ganz gezielt der bisherige Handlungsfrei­raum eingeschränkt, in welchem sich bis dato jene umstrittenen Anwaltskanzleien bewegen und bereichern konnten.

Die Teilnahme an Gewinnspielen muss künftig auch schriftlich bestätigt werden. Das heißt, dass via Telefon eingegangene Verträge nun ganz generell als ungültig angesehen werden. Geltend wird ein solcher Vertrag immer erst dann, wenn der Verbraucher ihn in schriftlicher Form (also per Post, E-Mail, Fax) unterschrieben an das jeweilige Unternehmen zurückschickt. Somit verhindert das Gesetz also zum einen, dass sich unseriöse Werbeunternehmen auf telefonisch geschlossene Verträge berufen können. Zum anderen kann der Bürger sich nun viel effektiver gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen: Solange nichts unterschrieben ist, können die Rechnungen einfach ignoriert werden.

Zusätzlich sollen unseriöse Werbeanrufe und telefonische Kaltakquise künftig noch härter bestraft werden: Die Bußgelder wurden von anfänglich 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro erhöht. Anrufe dieser Art stellen immer dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn der Angerufene nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dazu gegeben hat.
Durch diese Neuregelung wird verhindert, worüber sich in letzter Zeit auch auf anrufer-bewertung.de die Beschwerden der Nutzer häuften. Denn oftmals rufen unseriöse Call Center selbst dann noch durch, wenn es ihnen der Angerufene ganz ausdrücklich verboten hat. So schrieb zum Beispiel ein Nutzer zur Nummer 076154697845:

Anrufer gibt sich als Radiosender aus und sagt, man hätte bei einem Gewinnspiel Chancen auf den Hauptpreis. Am Ende des Gesprächs wird klar, dass hier bloß ein Abo verkauft werden soll. Habe bereits sehr deutlich gesagt, dass ich keine weiteren Anrufe wünsche und trotzdem hört das nervige Geklingel nicht auf!

In manchen Fällen scheint es sich bei den unseriösen Anrufen sogar um Fälle von Datenklau zu handeln. So findet man des Öfteren Kommentare wie dieses:

Schon wieder so eine unseriöse Gewinnspielfirma, die unzählige Male versucht, bei mir anzurufen. Habe meine Nummer nirgendwo veröffentlicht und sie auch nie irgendwo preisgegeben. Auf die Frage, woher sie meine Nummer hätte, kommen von der Dame am anderen Ende nur Ausreden… – Unseriös und betrügerisch, also Vorsicht mit dieser Nummer!!!

(Kommentar zur Rufnummer 08007777727)

anrufer-bewertung.de schützt vor zweifelhaften Anrufern
Damit es gar nicht erst zu unerwünschten Werbeanrufen und Telefonbetrug kommt, schützt anrufer-bewertung.de den Verbraucher vor unseriösen Rufnummern. Wer herausfinden möchte, ob eine Nummer existiert und wer der Inhaber ist, der ist hier genau richtig, denn in der Datenbasis finden sich alle möglichen Rufnummernkombinationen. Nutzer der Seite können dann zu jeder Nummer eine eigene Bewertung inklusive persönlichem Kommentar abgeben und somit den Besuchern auf anrufer-bewertung wertvolle Hinweise zu Herkunft und Art der Nummer geben. Genauere Informationen dazu finden sie hier. Aus allen erhaltenen Informationen wird eine Statistik erstellt, die übersichtlich und einfach zeigt, was es über die jeweilige Nummer zu wissen gibt. Weiterhin finden sich hier im Blog interessante Artikel zu neuen Betrugsmaschen am Telefon sowie die wöchentlich aktuelle „Top 3“ der nervigsten Rufnummern. Auf diese Weise kann anrufer.bewertung.de helfen, den Verbraucher vor unseriösen Rufnummern und Telefonbetrügern zu warnen. Und das nicht nur in Deutschland, denn das Telefonnummern-Bewertungsportal gibt es nun bereits in sieben verschiedenen Ländern. So wird unter anderem in Österreich und der Schweiz, in Großbritannien, den USA, Russland und Italien Verbrauchern die Möglichkeit geboten, Bewertungen zu Telefonnummern abzugeben und sich über unseriöse Anrufer auszutauschen.

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