Anrufer-Bewertung Blog

Wer ruft an und Warum?

Mit Sammelklagen gegen störende Anrufer vorgehen?

Wird man von unerwünschten Anrufen geplagt und stellt dann hier auf anrufer-bewertung oder beispielsweise im Bekanntenkreis fest, dass man anscheinend nicht das einzige Opfer ist, kommt nicht selten der Gedanke auf, dass man mit eben diesen anderen Betroffenen eine Sammelklage einreichen könnte. Das eine Sammelklage leider nicht so einfach ist, wie man oft annimmt, möchten wir euch erläutern, aber auch andere Wege aufzeigen.

Schlage Sammelklage vor, wird günstiger für alle. Mal sehen was BNA dazu sagt, habe Mail gesendet mit Protokoll.

Nicht selten lesen wir solche Kommentare, in denen Nutzer zur Sammelklage aufrufen, aber leider müssen wir bei solchen Kommentaren immer sagen: Geht nicht. Sowohl in Österreich, aber auch in Deutschland und der Schweiz gibt es Sammelklagen, wie man sie zum Beispiel aus den USA kennt, nicht. Für die jeweiligen Gesetzgeber überwiegen die Nachteile oder es wird schlicht und ergreifend keine Notwendigkeit gesehen.

Was ist eine Sammelklage?

Unter dem Begriff Sammelklage versteht man eine Klage, die mehrere Einzelkläger gegen einen Beklagten vorbringen. Die jeweiligen Fälle der Kläger ähneln sich dabei, weswegen sie sich im Kollektiv zusammenschließen. Der Einzelne muss somit nicht mehr, wie bei einem einzelnen Prozess, seine individuelle Betroffenheit nachweisen, sondern es genügt, wenn er beweisen kann, dass er zur betroffenen Gruppe zählt. Wird bei einer Sammelklage ein Urteil gesprochen oder kommt es zu einem Vergleich, so gilt dieses aber nicht nur für alle Kläger, sondern auch alle Betroffene, die potentiell auch zum Klägerkreis gehören könnten.

Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In der Schweiz gibt es genauso wenig, wie in Österreich und Deutschland, eine Sammelklage nach eben genannter Definition. In den jeweiligen Ländern kann man nur seinen individuellen Anspruch abtreten und beispielsweise ein Verband kann dann eine Klage einreichen. Je nach Land unterscheiden sich hierbei nur die Begrifflichkeit, aber in keinen der Länder ist es möglich seine individuelle Betroffenheit und sein persönliches Recht von jemand anderen durch eine Klage durchsetzen zu lassen.

Bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb können aber beispielsweise Verbraucherverbände auftretend als Ganzes eine Klage einreichen, welche sie mit von einzelnen Verbrauchern eingereichten Beweisen und Aussagen darlegen. Wenn es zu einem Rechtsspruch kommt, zählt dieses Urteil aber nur für den Verbraucherverband. Etwaige Schadensersatzzahlungen gibt es nicht, wobei es sich bei solchen Fällen eher um Unterlassungsklagen handelt. Von daher könnte man schon von einem Erfolg sprechen, wenn unerwünschte Anrufe aufhören. Eine genaue Schadensbenennung ist bei solchen Anrufen ohnehin nur sehr schwer möglich.

Sind Änderungen geplant?

In der Schweiz wurde einer Motion, die von der Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz Prisca Birrer-Heimo vorgebracht wurde, inzwischen sowohl vom Bundesrat, als auch von dem Nationalrat und der kleinen Kammer zugestimmt. Sie sieht vor, dass die gesetzlichen Hürden für eine Sammelklage abgesenkt werden. Einer generellen Schaffung der Möglichkeit deiner Sammelklage lehnt der Bundesrat aber weiterhin ab.
In den beiden anderen Ländern ist zumindest medial nicht bekannt, dass Sammelklagen ein Thema sind, wobei selbstverständlich die Gesetzgeber hinter verschlossenen Türen darüber beraten könnten.

Gibt es auch Gegenstimmen?

Wie bei fast jeder Sache, gibt es auch hier gegenteilige Meinungen. Die Vorteile, wie zum Beispiel die Herabsenkung der Prozesskosten, die sonst ein einzelner Kläger im schlimmsten Fall tragen müsste oder die Senkung der Kosten und Arbeitszeit der Gerichte und deren Angestellter sind zwar nicht von der Hand zu weisen, aber genauso kann man darin auch die Gefahren sehen. Die Aussichten auf gehäufte Honorarzahlungen könnte Anwälte dazu verleiten intensiv nach weiteren Klägern zu suchen, nicht, um noch mehr Leuten Gerechtigkeit zu verschaffen, sondern um seinen eigenen Verdienst zu maximieren. Außerdem könnte es zu einer Welle von Gerichtsverfahren kommen, weil solche Prozesse immer ein großes Medienecho erzeugen. Des Weiteren wird der einzelne Kläger nur zu einer Nummer und könnte unter Umständen nur unzureichend beraten und/oder vertreten werden. Sollte dies gehäuft vorkommen, könnte der Anwalt sich eine Vielzahl von Klagen gegen sich selbst einhandeln, da man als Kläger einen Anspruch auf ausreichende Vertretung vor Gericht hat. Außerdem sollte man auch nie vergessen, dass eine Sammelklage gegen ein Unternehmen, was vielleicht bei zehn Menschen unangenehm aufgefallen ist und durch einen übereifrigen Anwalt eine Sammelklage von mehreren hundert Klägern verliert, einen großen finanziellen Verlust, bis hin zur Insolvenz als Folge haben könnte. Die Gefährdung von Arbeitsplätzen sollte auch hier nicht unter den Tisch fallen.

Außer Klagen nichts zu machen?

Für viele ist eine Klage ohnehin kein probates Mittel. Eine Anzeige kostet Zeit und der Anwalt kostet erst einmal Geld. Handelt es sich bei den störenden Anrufen nur um ein temporäres Problem ist für viele der Kosten-Nutzen-Faktor ausschlaggebend und man versucht mit anderen Mitteln für Ruhe zu sorgen. Die von vielen propagierte Trillerpfeife, der wir schon einen ganzen Artikel gewidmet haben, möchten wir wie so oft ausdrücklich ablehnen.
Wenn man von unerwünschten Anrufen geplagt wird, ist es noch immer die einfachste Lösung die betreffende Nummer zu sperren. Selbstverständlich sollte man vorher immer ausdrücklich dem Anrufer mitteilen, dass man keine Anrufe wünscht und aus etwaigen Anruflisten gestrichen wird.

Wir hoffen, dass ihr ohnehin nicht in die Situation geratet irgendwann über eine Sammelklage nachdenken zu müssen und verbleiben mit besten Grüßen,

euer Team von anrufer-bewertung.

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