Anrufer-Bewertung Blog

Wer ruft an und Warum?

Mobilfunkanbieter passen Verträge an – Was ändert sich für Verbraucher?

Warum nicht gleich so? Die drei großen Provider Swisscom, Orange und Sunrise haben auf Druck von „Der Beobachter“ und der „Allianz der Konsumentenschutz­organisationen“ einige Punkte in ihren Verträgen geändert beziehungsweise werden diese Änderungen in Kürze umsetzen. Welche das sind und warum trotzdem ein fader Beigeschmack bleibt, lest ihr im Artikel.

Nach gefühlten Jahrtausenden und sehnsüchtigen Blicken über die Ländergrenzen hinweg, gibt es spätestens ab Herbst 2014 für viele Schweizer Mobilfunkkunden erhebliche Verbesserungen. Die großen Drei, Orange, Sunrise und Swisscom, haben nach Beschwerden durch die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen und „Der Beobachter“ ihre Vertragsinhalte kundenfreundlicher gestaltet.

Die für viele wohl wichtigsten Punkte sind haben wir für euch kurz zusammengefasst.

  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug, Tod oder gravierender Verschlechterung des Dienstes
  • Abschaffung der automatischen Vertragsverlängerung nach der Mindestvertragslaufzeit
  • Anpassung der Mahngebühren und der anbieterseitigen Kündigungsrechte bei Zahlungsverzug

  • Bisher war es nach dem Tod des Vertragsinhabers nicht ausreichend geregelt, ob der Vertrag aufgelöst wird. Jetzt ist es nur noch wichtig, dass kein Angehöriger oder ein Dritter den Anschluss noch verwendet. Dies kann schnell und einfach durch eine Überprüfung der Verbrauchswerte bewiesen werden. Außerdem hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn man umzieht. Gehört der neue Wohnort zu einem bewohnten Gebiet, aber man kann trotzdem die Vertragsbestandteile nur unzureichend oder gar nicht nutzen, so kann man den Vertrag kündigen. Dies gilt auch wenn man die Schweiz komplett verlässt und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann. Sollte sich die Empfangsqualität rapide verschlechtern, so dass sieben Tage am Wohnort kein Netz herrscht (Swisscom) und auch am Arbeitsplatz man keinen Empfang (Sunrise) hat, kann man außerdem auch auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Wer Kunde bei Orange ist, muss leider mit Orange direkt verhandeln, ob man das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann, aber ab 2015 ist es ausdrücklicher Vertragsbestandteil.

    Wer nicht bei der Swisscom Kunde ist, kennt dieses Problem sicherlich: Hat man seinen Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängerte er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Dieser Vertragsbestandteil fällt weg und es wird eine neue Kündigungsfrist von zwei Monaten geschaffen. Kunden von Sunrise können zudem ihren Vertrag vorzeitig kündigen, wenn sie 150 Franken oder 6 Monatsgebühren entrichten. Mit dieser Regelung ist die Schweiz ihrem großen Nachbarn Deutschland sogar einen Schritt voraus. Im Nachbarland verlängern sich Mobilfunkverträge in den meisten Fällen bei Nichtkündigung automatisch um ganze 2 Jahre.

    Bisher war es so, dass Sunrise und Orange Kündigungen schon bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit aussprechen. Nach den neuen Regelungen sind Kündigungen nur noch gestattet, wenn nach dem Ablauf der Zahlungsfrist und einer beziehungsweise mehreren (Sunrise) noch immer nicht gezahlt wurde. Außerdem wurden die Mahngebühren auf jeweils 30 (Orange und Sunrise) oder 20 (Swisscom) Franken gedeckelt. Außerdem können nicht wie bisher, bei Zahlungsrückstand eines Vertrages auch andere Verträge des Vertragsinhabers gekündigt werden. Nur der jeweilige Vertrag, bei dem mindestens eine Zahlung trotz Mahnung offen ist, kann gekündigt werden.

    Diese ganzen Änderungen klingen schon einmal sehr gut, aber irgendetwas fehlt.

    Besteht noch irgendwo Handlungsbedarf?

    Die von vielen bemängelten Regelungen bei „Unlimited-Produkten“ wurden zwar durch Sunrise (außer Datennutzung) komplett abgeschafft und bei Swisscom muss inzwischen immerhin von seiten Swisscoms nachgewiesen werden, dass eine Abweichung vom üblichen Verbrauch vorliegt, aber bei Orange sind keine solchen Änderungen geplant.
    Es stellt sich damit weiterhin die Frage warum das Wort „unlimited“ scheinbar von den Anbietern anderes, als von den Kunden verstanden wird.

    Seid ihr mit den Änderungen zufrieden oder wünscht ihr euch mehr Entgegenkommen von den Mobilfunkanbietern?
    Was würde für euch das Komplettpaket perfekt machen oder denkt ihr, dass man immer Kompromisse eingehen muss?

    Wir sind auf eure Kommentare gespannt,

    euer Team von anrufer-bewertung.

    Quelle: beobachter.ch

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